Prosciutto Toscano g.U.

Der Prosciutto Toscano g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung – EG-Verordnung 1263/96)

wird vom Consorzio del Prosciutto Toscano geschützt und aufgewertet, und von einer vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forstwirtschaft autorisierten Kontrollstelle zertifiziert.

 
Die Produktion des Toskanischen Schinkens g.U. unterliegt eigenen Produktionsvorschriften, die seine grundlegenden Merkmale festlegen: Produktionsgebiet, Herkunft, morphologische Merkmale und Gewicht der frischen Keulen, zulässige Zutaten, Verarbeitungsmethode, chemische und physikalische Werte, die das gereifte Produkt zum Zeitpunkt der Brandzeichnung aufweisen muss, die es in jeder Hinsicht als g.U. anerkennt.

Nur bestimmte Regionen Italiens sind für die Lieferung von Schinken g.U. zugelassen, und zwar Toskana, Umbrien, Emilia Romagna, Lombardei, Marken und Latium.

Der Schinken wird mit dem typischen umgekehrten V-Schnitt von der Schwarte befreit, im frischen Zustand einer sorgfältigen Auswahl unterzogen und nach einer Reifung von mindestens 12 Monaten, einer zweiten Auswahl im gereiften Zustand.
 An diesem Punkt werden die als geeignet erkannten Schinken mit dem Siegel des Consorzio del Prosciutto Toscano brandgezeichnet und können mit Knochen oder entbeint und vakuumverpackt in den Handel gebracht werden.
 Der Schinken, der im gereiften Zustand ein Gewicht von mehr als 8 kg aufweisen muss, ist schmackhaft aber nicht salzig und hat den typischen Geschmack und die Aromen der toskanischen Tradition, mit einem unverwechselbaren und unnachahmlichen Geschmack.
 Der Toskanische Schinken g.U. ist für Geschäfte oder Restaurants bestimmt, die ein garantiertes und geschütztes Spitzenprodukt anbieten möchten.

Produziert in unserem Werk in: Rapalano Terme – Siena

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner